MeineWawi – Kassensystem
Berechnung der MWSt. für 2 € Anteil der Masken ab 01.02.2021
Systemeinstellung – FFP2 MWSt
Aktuell ist es leider nicht möglich eine schriftliche Stellungnahme des BAV oder der ABDATA bzgl. der Berechnung der MwSt. für den 2 € Anteil bei der Abgabe der Masken zu erhalten.
Da wir keine steuerrechtlichen Beratungen vornehmen dürfen, haben wir uns entschieden der Apotheke und dem zugehörigen Steuerberater die Entscheidung über die Berechnung des MwSt. Anteils zu überlassen.
Die MwSt. wurde softwareseitig im Januar aufgrund der unklaren Rechtslage berechnet. Die Anzahl der berechneten Anteile lässt sich einfach über den Sammelbeleg zur Abrechnung der Schutzmasken ermitteln und durch den Steuerberater korrigieren.
Standardmäßig ist die Berechnung der MwSt. ab dem 01.02.2021 deaktiviert. Soll die MwSt. für den 2 € Anteil berechnet werden, kann in den Systemeinstellungen vor dem 01.02.2021 das folgende Kennzeichen gesetzt werden:

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