MeineWawi – Warenwirtschaft
Neue Datenfelder im Artikelstamm
Liste der Datenfelder
Die ABDATA stellt zum 01.12.2020 die folgenden neuen Datenfelder im Artikelstamm zur Verfügung. Die Felder befinden sich in den erweiterten Artikelinformationen. Zum Öffnen kann im Einzelbild des Artikels die Tastenkombination [Alt+F2] verwendet werden.
Zur besseren Übersicht wurden die Datenfelder auf zwei Registerkarten verteilt, hier mit Info 1 / 2 bezeichnet.
Liste der Datenfelder – Info 1

Krankenhausapothekeneinkaufspreis des pharmazeutischen Unternehmers (KH ApoEk)
Angabe des Krankenhausapothekeneinkaufspreises des
pharmazeutischen Unternehmers in EURO, der bei Arzneimitteln, für die ein Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V gilt, vom KH AEP abweichen kann. Der Feldinhalt 0 ist gleichbedeutend mit keine Angabe.
Liste der Datenfelder – Info 2

UDI-DI gemäß MDR (UDI-DI gemäß MDR)
Der UDI-DI ist ein eindeutiger nummerischer oder alphanummerischer Code, der im Zuge der MDR (VO (EU) 2017/745)
sowie der IVDR (VO (EU) 2017/746 vom 05.04.2017) der
Identifikation von Medizinprodukten auf Artikelebene dient.
Kz. Sonstiges Produkt zur Wundbehandlung gemäß § 31 (1a) SGB V (Produkt Wundbehandl.)
Ja bedeutet, dass es sich um ein sonstiges Produkt zur
Wundbehandlung nach § 31 (1a) SGB V handelt.
Kz. EU-Novel FoodVerordnung (EU-Novel Food)
Kennzeichen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über
neuartige Lebensmittel (Novel Food-Verordnung).
Kz. ATMP (AM neue Therapien)
Neues Kennzeichen von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP – Advanced Therapy Medicinal Products)
Kz. Arzneimittel für seltenes Leiden (AM seltenes Leiden)
Kennzeichen für Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen
Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1999 über
Arzneimittel für seltene Leiden (ABl. L 18 vom 22.1.2000,
S. 1)
Kz. bedingte Zulassung (Zul. in Ausnahmef.)
Kennzeichen für Arzneimittel mit einer Genehmigung nach
Artikel 14 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004
zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln
und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur
(ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1) (bedingte Zulassung)
Arzneimittel mit bedingter Zulassung können noch vor Abschluss der vollständigen klinischen Prüfung auf den Markt
gebracht werden.
Kz. AMNOG-Verfahren (§ 35a SGB V) (AMNOG-Verfahren)
Kennzeichen, ob der Gemeinsame Bundesausschuss eine
Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V durchführt oder bereits abgeschlossen hat.
SecurPharm
manuelles Ausbuchen von SecurPharm Artikeln
Das System ermöglich in der neuesten Version ein manuelles Ausbuchen von SecurPharm Artikeln, die im WE eingelesen, aber bis noch nich im Kassensystem ausgebucht wurden.
Diese Vorgang ist aus Sicherheitsgründen nur in der MeineWawi – Warenwirtschaft möglich.
SecurPharm Artikel manuell ausbuchen
Die Liste der eingebuchten SecurPharm Informationen für einen bestimmten Artikel lassen sich über die Tastenkombination [Alt+F12] aus dem Einzelstammblatt des Artikels aufrufen:

Hier ist die gewünschte Zeile anzuklicken und die Funktion zum manuellen Ausbuchen über die Tastenkombination [Strg + F3] zu starten. Diese Funktion ist nur für Zeilen verfügbar, die nicht bereits ausgebucht wurden.
Das System liest nun aus der Datenbank des ursprünglich eingelesenen SecurePharm Code und fügt diesen in das Suchfenster ein:

Nach Bestätigung des Suchfensters ist der Abgabegrund für die manuelle Ausbuchung aus dem folgenden Menu zu selektieren:

Nach Selektion und anschließender Bestätigung des Grundes fordert das System zu Sicherheit nochmals zur Prüfung der gewählten Seriennummer auf:

Wird dieser Dialog bestätigt, bucht das System die Seriennummer bei der NGDA entsprechend dem üblichen Vorgang aus und zeigt eine Bestätigung an.
MeineWawi – Kassensystem
Hilfsmittelkalkulation
Hinweisfenster bei Kostenvoranschlag usw.
Das Hinweisfenster im Falle eines Kostenvoranschlages, Genehmigungspflicht o. ä. Hinweise wurde deutlich auffälliger gestaltet, damit diese im Zweifelsfall nicht unbeachtet „weggedrückt“ wird:

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