Die SecurPharm hat kurzfristige Änderungen am Ablauf zur Feststellung der Verifikationspflicht von Packungen eingeführt. Diese Änderungen wurden eingepflegt und sind ab sofort verfügbar.
MeineWawi – Warenwirtschaft
Änderungen SecurPharm Verifikationspflicht
Artikelstamm
Im Einzelblatt des Artikelstamms kann über die Funktion [Alt+F2] die Detailseite des Artikelstammblattes angezeigt werden. Dort findet sich unten links das Feld [Verfall Verif. Pflicht]:

Hier wird das Verfalldatum der Packungen durch die ABDATA gepflegt, ab der die Verifikation Pflicht ist. Das bedeutet, das für Packungen mit Verfalldatum vor diesem Wert keine Verifikationspflicht besteht.
Beim Öffnen der SecurPharm Einzelinformationen über die Tastenkombination [Alt+F12] im Artikelstammblatt zeigt das System eine kurze Info zum Verifikationsdatum an.
Ist ein entsprechendes Verifikationsdatum hinterlegt, wird diese wie folgt angezeigt:

Ist ein kein Verifikationsdatum hinterlegt, wird dies wie folgt angezeigt:

Wareneingang
Beim Wareneingang prüft das System für jeden Artikel, ob im Verifikationsdatum Daten hinterlegt sind. Nur wenn hier ein Datum eingetragen ist, erfolgt nach Eingabe der Wareneingangsmenge die Anzeige der Liste zum Erfassen der SecurPharm Informationen.
Beim Öffnen der Liste der SecurPharm Informationen erfolgt eine kurze Anzeige des hinterlegten Verifikationsdatums äquivalent zum Wareneingang.
Zusätzlich prüft das System, wenn ein Verifikationsdatum hinterlegt ist, nach dem Scannen jedes einzelnen Artikels das Verfalldatum des Artikels im Bezug zum hinterlegten Verifikationsdatum.
Ist das Verfallsdatum größer als das Verifikationsdatum, zeigt das System das Verifikationsdatum wie folgt an, es besteht Verifikationspflicht:

Ist das Verfallsdatum kleiner als das Verifikationsdatum, zeigt das System das Verifikationsdatum wie folgt an, es besteht keine Verifikationspflicht:

Auch für Artikel, für die keine Verifikationspflicht besteht, kann per [F2] der aktuelle Status abgefragt werden.
MeineWawi – Kassensystem
Änderungen SecurPharm Verifikationspflicht
Beim Abverkauf prüft das System für jeden Artikel, ob ein Verifikationsdatum hinterlegt ist. Nur wenn hier bei einem oder mehreren Artikeln ein Datum eingetragen ist, erfolgt vor dem Wechsel zum Zahlungsfenster die Anzeige der Liste zum Erfassen der SecurPharm Informationen.
Äquivalent zum Wareneingang erfolgt beim Erfassen der SecurPharm Informationen bei hinterlegtem Verifikationsdatum eine Prüfung jedes einzelnen gescannten Codes bzgl. des Verfalldatums.
Ist das Verfallsdatum größer als das Verifikationsdatum, zeigt das System das Verifikationsdatum wie folgt an, es besteht Verifikationspflicht:

Ist das Verfallsdatum kleiner als das Verifikationsdatum, zeigt das System das Verifikationsdatum wie folgt an, es besteht keine Verifikationspflicht:

Auch für Artikel, für die keine Verifikationspflicht besteht, kann per [F2] der aktuelle Status abgefragt werden. Sind diese Packungen als abgabefähig gekennzeichnet, können per [F3] die Packungen ausgebucht werden. Im Bestätigungstext wird dann auf die Information zur Bestandsware verwiesen.